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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Foto Team Pfeiffer - Ralf Pfeiffer


1. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle uns erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
  2. „Fotos“ oder „Bilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von uns hergestellten Produkte. Die technische Form oder als welches Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Papierbilder oder Bilddateien) ist ohne Belang. 

 

2. Urheber- und Nutzungsrecht

  1. Bei uns liegt das Urheberrecht an allen von uns erstellten Fotos. Kunden können nach dem deutschen Recht nur Nutzungsrechte erwerben.
  2. Wir erteilen Nutzungsrechte niemals generell, sondern immer nur nach Auftrag, Anfrage und Rücksprache und von Fall zu Fall.
  3. Die Nutzung unserer Fotos ohne die vorherige Übertragung von Nutzungsrechten ist untersagt.
  4. Nur wir können Nutzungsrechte an Dritte übertragen.
  5. Die von uns hergestellten Fotos sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
  6. Übertragen wir Nutzungsrechte an unseren Werken, ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
  7. Auch wenn ein Kunde Nutzungsrechte von uns erwirbt, bleibt die weitere Nutzung durch uns selbst davon unberührt.
  8. Die Nutzungsrechte gehen grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung über.
  9. Bei der Verwertung der Fotos verlangen wir, als Urheber des Bildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt uns zum Schadensersatz. Wie die Namensnennung erfolgen soll, stimmen wir mit dem Nutzer ab.
  10. Dem Nutzer ist es grundsätzlich nicht gestattet, eine erworbene Bilddatei zu verändern. Ist dies in Einzelfällen doch notwendig, darf dies nur in Absprache mit-, oder durch uns geschehen.

3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

  1. Der Betrag auf der Rechnung ist ohne Abzug bei der Übergabe der Fotos sofort fällig.
  2. Es gilt die bei der Auftragserteilung gültige Preisliste oder die gesonderte schriftliche Absprache.

4. Haftung

  1. Wir verpflichten uns, jedweden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere uns überlassene Aufnahmeobjekte und Vorlagen die eingescannt werden sollen sorgfältig zu behandeln. Wir haften für entstandene Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Wir haften für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials bzw. der Datenträger. Bitte beachten Sie, dass auch „gebrannte“ CDs und USB Sticks eine begrenzte Lebensdauer haben. Bitte sorgen Sie selbst für entsprechende Sicherheitskopien! Etwa ein Jahr nach Auftragsabschluss löschen wir die Dateien. Wir haften nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Fotos oder Datenträger durch den Auftraggeber entstehen. 
  3. Bei Bedarf beauftragen wir Fremdlabore. 
  4. Der Versand von Fotos, Vorlagen und Dateien erfolgt auf Kosten des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  5. Beanstandungen von Mängeln sind innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Fotos schriftlich bei uns geltend zu machen. Für die Wahrung der Frist gilt der Eingang der Mängelrüge bei uns.
  6. Wenn der Auftraggeber Bilddateien von uns erhält, können wir nicht für eventuelle Farbverschiebungen oder abgeschnittene Bildteile haftbar gemacht werden, wenn von Dritten daraus Papierbilder erstellt wurden. Eine Haftung ist nur dann möglich, wenn wir selbst auch die Papierbilder anfertigen.

5. Nebenpflichten

  1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen uns übergebenen Vorlagen das Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig und im zur Aufnahme gewünschten Zustand zur Verfügung zu stellen.
  3. Hat uns der Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Bilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er dies unverzüglich mitzuteilen.

6. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

  1. Wir sind stets bemüht im Sinne unserer Auftraggeber zu handeln. Sollte es dennoch so sein, dass wir einen vereinbarten Termin (z.B. wegen Krankheit) nicht wahrnehmen können, bemühen wir uns um Ersatz. Der Auftraggeber hat in diesem Falle einen Ersatz zu akzeptieren. Sollte es uns auch nicht möglich sein, einen angemessenen Ersatz zu stellen, besteht durch den Auftraggeber kein weiterer Anspruch an uns, der Auftrag gilt dann als nicht zustande gekommen bzw. nichtig.
  2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben,  überschritten so erhöht sich das zu zahlende Honorar, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhalten wir auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
  3. Liefertermine für Fotos oder Dateien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich durch uns bestätigt worden sind. Wir haften für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  4. Nach dem Auftragsvorgespräch bzw. nach der Auswahl der Bilder füllen wir gemeinsam mit dem Kunden ein Bestellformular oder Auftragsformular aus. Die Aufträge oder Bestellungen werden ist verbindlich, wenn der Kunde das entsprechende Formular unterschreibt.


7. Datenschutz


Die zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Wir verpflichten uns, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Bilddateien speichern wir im Regelfall etwa ein Jahr, damit der Auftraggeber bei Bedarf noch nachbestellen kann. Sollte dies nicht gewünscht sein, löschen wir die Dateien unmittelbar nach dem Abschluss des Auftrages. Es bedarf dazu lediglich eines Hinweises an uns.


8. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Vertragsparteien und für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist 86932 Pürgen

Stand 08.02.2013, Pürgen